AGB

Grundlage / Geltungsbereich

Die Vermietung sämtlicher Geräte erfolgt durch HÖRMANN AUDIO (Martin Hörmann), in weiterer
Folge HÖRMANN AUDIO / Vermieter genannt. Für alle Geschäfte zwischen dem Vermieter und
dem Auftraggeber / Mieter gelten ausschließlich die hier angeführten "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann
wirksam, wenn dies von HÖRMANN AUDIO ausdrücklich und schriftlich anerkannt wird.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Durch die
Bestellung / Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm die AGB von HÖRMANN
AUDIO bekannt sind und er sich mit diesen einverstanden erklärt. Für den Fall, dass der
Auftraggeber nicht zugleich der Veranstalter ist, hat der Auftraggeber den Veranstalter über den
Inhalt des Vertrags zu Informieren. In diesem Fall haften Auftraggeber und Veranstalter.
Gerichtsstand ist Melk.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Mietgegenstände stehen im Eigentum oder der Verfügungsberechtigung des Vermieters.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Geräte, sei es auch nur während der Dauer
der vertraglichen Vermietung an Dritte zu überlassen.

 

Aufträge

Telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für den Vermieter erst
verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht
und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Es können keine wie auch immer gearteten
Ausfallhaftungen etc. an HÖRMANN AUDIO geltend gemacht werden.

 

Reklamationen

Der Mieter hat sich bei Übergabe der Mietgegenstände und des Zubehörs von der
ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Vollständigkeit zu überzeugen. Macht er von diesem Recht
keinen Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an. Mitarbeiter, Reisende und
Handelsvertreter sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt.
Mängelbeanstandungen nach der Veranstaltung können nicht anerkannt werden.

 

Haftung / Schadenersatz

Der Mieter ist verpflichtet, bei sonstigem Schadenersatz, die an ihn vermieteten Geräte sorgfältig
und fachgerecht zu behandeln. Er hat auch für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung, Aufstellung
und Installation, sowie für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte zu sorgen. Mit der
Übernahme der Geräte und Artikel bestätigt der Mieter bzw. der Auftraggeber im Umgang mit den
ihm überlassenen Geräten vertraut zu sein, und auch nur Personen mit diesen vermieteten
Gegenständen umgehen zu lassen, die dies – durch ihn überwacht – ebenfalls sind. Andernfalls
erfolgt eine kostenpflichtige Einschulung an den Geräten und Artikeln durch den Vermieter oder
dessen Mitarbeitern. Der Mieter haftet für sämtliche entstandene Schäden und Verluste bis zur
Höhe des Neuwerts des vermieteten Gerätes bzw. des vermieteten Gegenstandes, jedenfalls aber
mit der 5-fachen Höhe der vereinbarten Bruttogesamtmiete. Etwaiges richterliches Mäßigungsrecht
der Vertragsstrafe wird ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen. Weiters haftet der
Auftraggeber / Mieter / Veranstalter für alle Schäden und Folgeschäden an Personen (z.B.
Gehörschäden). Es obliegt dem Auftraggeber / Mieter / Veranstalter geeignete Vorkehrungen zu
treffen und entsprechende Versicherungen abzuschließen.

Die Haftung von HÖRMANN AUDIO richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen
Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüchen – auch
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch HÖRMANN AUDIO, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus vereinbaren
die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen HÖRMANN AUDIO, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt ist. Für Dritt- und
Fremdleistungen (Subunternehmer) haftet HÖRMANN AUDIO nicht. Eine Gewährleistung für den
Erfolg und / oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber /
Veranstalter verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

 

Rückgabe der Mietgegenstände

Die Mietgegenstände sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und in der gleichen
Verpackung wie bei der Abholung / Anlieferung zurück zu geben.

 

Bewilligungen

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass sämtliche mit dem Betrieb der Geräte verbundenen
behördlichen Auflagen erfüllt werden. Dazu zählen auch die Anmeldungen bzw. die Auflagen /
Gebühren die in Zusammenhang mit der AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren,
Komponisten und Musikverleger) bzw. GIS (Gebühren Info Service GmbH) oder Ähnlichem stehen.
Für den Fall der behördlichen Untersagung der gesamten oder teilweisen Verwendung von
vermieteten Gegenständen wird der Mieter nicht leistungsfrei und ist verpflichtet, die geschuldete
Miete zu bezahlen.
Der Vermieter weist jede Haftung für Störungen zurück, die durch die gemieteten Geräte
verursacht werden (z.B. Lärmbelästigung).

 

Mietdauer

Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Mietdauer einzuhalten. Bei Überschreitung wird die
Mietgebühr entsprechend weiter berechnet. HÖRMANN AUDIO behält sich bei Terminverzug das
Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.
Die in der Liste angeführten Preise gelten für eine Mietdauer von 24 Stunden, von frühestens 12
Uhr bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages. Andere Mietdauer wird nach Vereinbarung
berechnet.
Preise
Die in der Preisliste angeführten Preise verstehen sich als Endpreise (in Euro) d.h. es kann gemäß
§ 6 UStG. (Kleinunternehmerregelung) keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Die Preise
gelten ab Abholung im Lager durch den Mieter. Transport- und Installationskosten sind im Preis
nicht enthalten und werden dem Mieter daher gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es ist in
der Preisliste explizit anders vermerkt. Versicherungs- sowie sonstige Dienstleistungskosten sind
im Preis nicht enthalten.

 

Stornierung

Für den Fall der Stornierung eines Auftrages, die nur bei Schriftlichkeit anerkannt werden kann, ist
bis inkl. 7 Tage vor dem geplanten Übergabetermin / Aufbaubeginn 50%, bis inkl. 3 Tage vor dem
geplanten Übergabetermin / Aufbaubeginn 75% und ab 24 Stunden vor dem geplanten
Übergabetermin / Aufbaubeginn 100% der vertraglich vereinbarten Mietkosten bzw. Auftragskosten
durch den Mieter zu bezahlen.

 

Sonstiges

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile
nicht berührt. Satzfehler vorbehalten.